Faltzelt Vermietung
Mietbedingungen:
Mietdauer: Die Mietgebühr bezieht sich ab Lager Wermelskirchen auf jeweils 1 Tag = 24 Stunden. Gibt der Kunde die gemieteten Artikel nicht termingerecht zurück, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zur Rückgabe. Im Einzelfall können besondere Vereinbarungen getroffen werden (z.B. Dauermiete mit besonders günstigen Konditionen).
Lieferservice: Auf Wunsch liefern wir die gemieteten Artikel auch bis zu Ihrem Veranstaltungsort an. Unsere Transportkosten berechnen sich nach dem Gewicht Ihrer Bestellung, der Entfernung und dem Zeitpunkt des Transportes. Die Anlieferung erfolgt ausschließlich auf normal befahrbaren Straßen bis vor den Veranstaltungsort. Sie beinhalten nicht den Auf- und Abbau sowie das Verteilen oder Einsammeln der gemieteten Artikel.
Zahlung: Der Mietpreis einschließlich der Transportkosten ist bei Übernahme der Ware (gegen Vorlage des Personalausweises) fällig. Die Bezahlung erfolgt in bar. Bei Neukunden sind wir berechtigt, eine Kaution zu erheben, die bei ordnungsgemäßer Rückgabe vergütet wird.
Beschädigung: Das Risiko einer Beschädigung des Mietobjekts trägt der Mieter unabhängig davon, ob Schäden durch seine Mitarbeiter, durch fremde Dritte oder durch höhere Gewalt entstehen. Der Mieter wird über die Handhabung der Zelte von fachkundigem Personal des Vermieters in Kenntnis gesetzt. Beschädigungen sind uns sofort zu melden.
Haftung: Ein Haftungsübergang auf den Vermieter wird für alle Fälle ( Materialverlust, Personenschaden, Folgeschäden durch technische Defekte) vollinhaltlich ausgeschlossen. Bei Verlust ist eine polizeiliche Meldung zu machen.
Sonstiges: Der Mieter trägt die Verantwortung für gemietete Gegenstände von der Übernahme bis zur Rückgabe. Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt. Mängel können erst nach vollständig erfolgter Prüfung ermittelt werden.
Fehlende oder beschädigte Mietgegenstände werden zum Wiederbeschaffungspreis oder zum Reparaturpreis berechnet. Die angegebenen Preise gelten inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (19 %). Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wermelskirchen.